Gammelfleischhändler müssen mit härteren Strafen rechnen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin ein Maßnahmenpaket, mit dem das Bußgeld für den Handel mit Ekelfleisch von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht werden soll. Wenn einem Unternehmer vergammeltes oder gesundheitsschädliches Fleisch angeboten wird, soll er es der zuständigen Behörde melden müssen.